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TÜV zertifizierte Prüfungen nach DGUV
Unterstützt Sie als Unternehmer/Arbeitgeber bei der Verantwortung für den Arbeitsschutz,
wo Sie laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) „verpflichtet“ sind Ihre Betriebsmittel
systematisch und regelmäßig von einer fachkundigen/befähigten Person prüfen zu lassen.
Diese sollten von einem externen entsprechend den Prüfintervallen und Vorschriften geprüft werden.
Unsere „TÜV Zertifizierten“ Mitarbeiter, Überprüfen für Sie:
- VdS CEA 4001 / Befähigte Person für die Überprüfung von Sprinkleranlagen
- DGUV 108-007 / Befähigte Person zur Prüfung von Regalsystemen
- DGUV 208-032 / Befähigte Person für die Prüfung von Steigleitern und Steigeisen
- DGUV 208-016 / Befähigte Person für die Prüfung von trag.- / fahrbaren Leitern und Tritten
- DGUV 113-015 / Befähigte Person für die Überprüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen
- Befähigte Person für die Überprüfung von Rauch.-/ Wärmeabzugsanlagen ( RWA )
- DGUV 208-022 / >Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore , Fachkraft für Feststellanlagen
- DGUV 100-500 DGUV 68 / Sachkundiger für Erdbaumaschinen und Flurförderzeuge ( Gabelstapler )
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